Ersatzteilgarantie
Gewährleistung ohne großen Aufwand.
Die Sachmangelhaftung
Die gesetzliche Sachmangelfrist von zwei Jahren – sowohl für Neu- als auch für Austausch Teile – gilt natürlich auch für Sie.
Sie beginnt mit dem Tag der Lieferung bzw. am Tag des Einbaus.
Kommt ein Kunde innerhalb dieses Zeitraumes mit einem Gewährleistungsfall zu Ihnen, so können Sie einen eventuellen Sachmangel einer von uns bezogenen Ware selbstverständlich reklamieren. Wir werden uns dann schnellstmöglich um entsprechenden Original Ersatz kümmern.
Die Abwicklung
Damit wir den Gewährleistungsfall reibungslos abwickeln können, sollten Sie Folgendes beachten:
- Legen Sie bitte das defekte Original Teil und die Kaufrechnung vor.
- Bringen Sie eine Kopie vom Datenträger oder Kfz-Schein mit.
- Folgende, wichtige Daten werden von uns zusätzlich benötigt:
- Fahrzeugtyp
- Datum der Erstzulassung
- Datum des Einbaus
- Kilometerstand des Einbaus bzw. des Ausbaus